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AG Hamburg, 16.12.2008 - 67c IN 465/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Versagung einer Restschuldbefreiung mangels Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit durch den Insolvenzschuldner i.S.d. § 295 Abs. 1 Ziff. 1 Insolvenzordnung (InsO)
- zvi-online.de
InsO § 295 Abs. 1 Nr. 1, § 296
Zur Zulässigkeit eines Versagungsantrags gegen einen in Teilzeit arbeitenden Schuldner - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZVI 2009, 43
Wird zitiert von ...
- AG Göttingen, 09.03.2009 - 74 IK 222/03
Anforderungen an die Darlegung der Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung …
Bei den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen handelte es sich allerdings um Sachverhalte, in denen der Schuldner seiner Verpflichtung nachkam, seine Einkommensverhältnisse darzulegen (AG Duisburg ZVI 2004, 364; LG Landshut ZInsO 2007, 615) bzw. sein Bemühen um eine Vollzeitbeschäftigung (AG Hamburg, ZVI 2009, 43).Dann ist es Sache des Schuldners, in seinem Erkenntnisbereich liegende Tatsachen vorzutragen (z. B. Bemühungen um Vollzeitstelle bei Teilzeitbeschäftigung, (AG Hamburg, ZVI 2009, 43, das eine Versagung ablehnt unter Hinweis auf die substantiierten Schilderungen des Schuldners, eine Vollzeitstelle zu erhalten).